Steuer-Tipps für Event- und Promotionsmitarbeiter

Alles rund um Fahrtkosten, Pendlerpauschale und den Weg zur Arbeit

Mobilität ist immer wichtiger geworden und die moderne Arbeitswelt ist dafür das beste Beispiel. Gerade Mitarbeiter in der Event- und Promotionsbranche können daraus finanzielles Kapital schlagen, denn das deutsche Steuersystem macht es möglich.

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Für Vielreisende: Diese steuerlichen Vorteile gibt es

Wer in der Event- und Promotionsbranche arbeitet, der ist in der Regel viel unterwegs. Für die Fahrten zwischen der Agentur und der Wohnung spielt die Pendlerpauschale eine zentrale Rolle. Der Grundgedanke zur Pendlerpauschale ist nicht kompliziert: Je mehr Kilometer ihr jährlich für Fahrten zur Arbeit zurücklegt, desto größer ist die steuerliche Ersparnis.

Im Detail hängt die Berechnung davon ab, welche Verkehrsmittel ihr nutzt. So gilt zum Beispiel beim Auto, dass jeder gefahrene Kilometer mit pauschalen 0,30 Euro von der Steuer abgesetzt werden kann – ohne Obergrenze. Dies gilt allerdings nur für die Hinfahrt. Dazu ein einfaches Rechenbeispiel: Wenn eure Agentur 30 Kilometer von eurem Wohnort entfernt liegt, könnt ihr für die Hinfahrt 30 x 30 Cent absetzen, also insgesamt 9 Euro. Am besten notiert ihr euch genau, an wie vielen Tagen im Jahr ihr tatsächlich die Agentur besucht habt.

Von steuerlichen Vorteilen profitiert ihr aber auch dann, wenn ihr zu euren jeweiligen Einsatzorten fahrt – hierbei handelt es sich allerdings um Dienstreisen, für welche ihr nicht die Pendlerpauschale zugrunde legen könnt. Weitere Informationen zur genauen Berechnung sowie zu den Voraussetzungen findet ihr hier.

Obergrenzen und Rechenregeln bei der Nutzung mehrerer Verkehrsmittel

Das gilt natürlich auch für die Nutzung anderer Verkehrsmittel. Für Fahrten mit der Bahn liegt die Obergrenze bei 4.500 Euro pro Jahr; dieser Betrag liegt noch über dem Preis einer BahnCard 100 für 4.090 Euro, die sich immer dann lohnt, wenn die zu erwartenden Bahnkosten für das Jahr bei mindestens 4.090 Euro liegen. Unter dieselbe Obergrenze, also 4.500 Euro, fallen weitere Verkehrsmittel wie Fahrrad, Motorrad, Roller oder Mitfahrten bei einer Mitfahrgelegenheit. Nutzt ihr mehrere dieser Verkehrsmittel abwechselnd, werden alle Posten addiert, bis die Obergrenze von 4.500 Euro erreicht ist. Besitzer einer BahnCard 100 können also noch zusätzliche 410 Euro von anderen Fahrten geltend machen.

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Außerdem: Ihr könnt nicht nur Fahrten zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen, sondern auch dann, wenn ihr euch anderweitig beworben habt und nun zum Vorstellungsgespräch reist. Die Bewerbung wird damit nicht zum finanziellen Nachteil, auch wenn es mit dem neuen Job nicht klappt.

Gut zu wissen: Es muss nicht die kürzeste Strecke sein

Bei Fahrten mit dem Auto solltet ihr einen weiteren Faktor beachten: Normalerweise rechnet das Finanzamt immer nur die kürzeste Strecke zwischen Abfahrtsort und Ziel an. Doch das war früher – heute könnt ihr auch längere Wege steuerlich geltend machen, sofern diese verkehrsgünstiger sind, beispielsweise wegen Staus oder Baustellen.